Michelstadt - Es klingt beinahe zu unglaublich, um wahr zu sein: Durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2002
ist dieses nichtig geworden. Unternehmer aus ganz Deutschland gehen nun gegen das Gesetz vor und verlangen die Steuern der
vergangenen fünf Jahre zurück. Einer der Vorreiter ist Arne Hinkelbein aus Michelstadt.
Seit dem 01.01.2002 ist das von den Finanzämtern angewendete Umsatzsteuergesetz nichtig, weil im Gesetzgebungsverfahren
versäumt wurde, das zwingend vorgeschriebene Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG zu beachten. Es hätte in das Umsatzsteuergesetz
unter der Überschrift "Einschränkung von Grundrechten" der Passus "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung
( Art. 13 GG ) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt" eingefügt werden müssen, weil durch das Hinzufügen
des § 27b UStG ( Umsatzsteuer-Nachschau ) das Umsatzsteuergesetz zu einem eigenständigen "Ermächtigungsgesetz" erhoben
werden sollte. Ein nichtiges Gesetz kann nicht für das Erheben und Festsetzen von Umsatzsteuer angewendet werden.
Das gleiche gilt für das Kassieren der Mehrwertsteuer seit dem 01.01.2002, da es in Deutschland kein eigenständiges
Mehrwertsteuergesetz gibt. Alle vom Fiskus seit dem 01.01.2002 vereinnahmte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer wurde ohne
gültige Gesetzesgrundlage beim Bürger abkassiert. Das ist rechtswidrig.
Beim Einkommenssteuergesetz hat sogar der Bundesfinanzhof in München die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Gesetzestextes
festgestellt, nämlich beim Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht vom
6. September 2006 XI R 26/04. In diesem Vorlagebeschluss hat der Bundesfinanzhof die Verletzung des Grundsatzes
der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) als verfassungswidrig bezeichnet.
Am 28. Nov. 2007 kam es vor den Hessischen Finanzgericht zu einem hanebüchenden Urteil.
In keinster Weise ging Richter Bechtel auf den maßgeblichen Klagetext von Arne Hinkelbein ein und fügte
rechtwidrig eine nach der Verhandlung eingereichte Klage zur Verfassungswidrigkeit des Einkommensteuergesetzes
mit in das Protokoll der zuvor stattgefundenen Hauptverhandlung.
Nun sind beide Klagen beim Bundesfinanzhof in München anhängig, deren Ausgang in ganz Deutschland mit Hochspannung
erwartet werden. Schließlich dürften von dieser Entscheidung eine Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Steuer in Höhe
von 1,2 Billionen Euro anhängig sein.
Um nun die Kräfte zu bündeln, um aber auch Opferkontakte knüpfen zu können, bedarf es der täglichen Dokumentation
der öffentlich in den Finanzgerichten ausgehängten Umsatzsteuerprozess-Daten.
Die einfachste Methode ist, den Aushang vor den einzelnen Gerichtsräumen digital zu fotografieren oder aber schriftlich
festzuhalten, wichtig sind die Aktenzeichen sowie die Namen der Kläger, eventuell auch die Beistände / Anwälte oder Steuerberater.
Ihre Mithilfe wird dringend benötigt !
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Curare e. V.
gemeinnütziger Verein zur Förderung
der Menschenrechte
in Gesetzgebung und Verwaltung
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http://de.wikipedia.org/wiki/Virtuelles_Hausverbot
http://www.heise.de/newsticker/meldung/OLG-Hamm-bejaht-virtuelles-Hausrecht-auf-Websites-217439.html
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