Tanzschule Hinkelbein


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"Tanzschulinhaber Arne Hinkelbein will das Umsatzsteuergesetz
und die Abgabenordnung stürzen"


Michelstadt - Es klingt beinahe zu unglaublich, um wahr zu sein: Durch eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Jahr 2002 ist dieses nichtig geworden. Unternehmer aus ganz Deutschland gehen nun gegen das Gesetz vor und verlangen die Steuern der vergangenen fünf Jahre zurück. Einer der Vorreiter ist Arne Hinkelbein aus Michelstadt. Seit dem 01.01.2002 ist das von den Finanzämtern angewendete Umsatzsteuergesetz nichtig, weil im Gesetzgebungsverfahren versäumt wurde, das zwingend vorgeschriebene Zitiergebot des Art. 19 I 2 GG zu beachten. Es hätte in das Umsatzsteuergesetz unter der Überschrift "Einschränkung von Grundrechten" der Passus "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Art. 13 GG ) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt" eingefügt werden müssen, weil durch das Hinzufügen des § 27b UStG ( Umsatzsteuer-Nachschau ) das Umsatzsteuergesetz zu einem eigenständigen "Ermächtigungsgesetz" erhoben werden sollte. Ein nichtiges Gesetz kann nicht für das Erheben und Festsetzen von Umsatzsteuer angewendet werden. Das gleiche gilt für das Kassieren der Mehrwertsteuer seit dem 01.01.2002, da es in Deutschland kein eigenständiges Mehrwertsteuergesetz gibt. Alle vom Fiskus seit dem 01.01.2002 vereinnahmte Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer wurde ohne gültige Gesetzesgrundlage beim Bürger abkassiert. Das ist rechtswidrig.

Beim Einkommenssteuergesetz hat sogar der Bundesfinanzhof in München die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Gesetzestextes festgestellt, nämlich beim Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht vom 6. September 2006 XI R 26/04. In diesem Vorlagebeschluss hat der Bundesfinanzhof die Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) als verfassungswidrig bezeichnet. Am 28. Nov. 2007 kam es vor den Hessischen Finanzgericht zu einem hanebüchenden Urteil. In keinster Weise ging Richter Bechtel auf den maßgeblichen Klagetext von Arne Hinkelbein ein und fügte rechtwidrig eine nach der Verhandlung eingereichte Klage zur Verfassungswidrigkeit des Einkommensteuergesetzes mit in das Protokoll der zuvor stattgefundenen Hauptverhandlung. Nun sind beide Klagen beim Bundesfinanzhof in München anhängig, deren Ausgang in ganz Deutschland mit Hochspannung erwartet werden. Schließlich dürften von dieser Entscheidung eine Rückzahlung von zu Unrecht erhobenen Steuer in Höhe von 1,2 Billionen Euro anhängig sein. Um nun die Kräfte zu bündeln, um aber auch Opferkontakte knüpfen zu können, bedarf es der täglichen Dokumentation der öffentlich in den Finanzgerichten ausgehängten Umsatzsteuerprozess-Daten. Die einfachste Methode ist, den Aushang vor den einzelnen Gerichtsräumen digital zu fotografieren oder aber schriftlich festzuhalten, wichtig sind die Aktenzeichen sowie die Namen der Kläger, eventuell auch die Beistände / Anwälte oder Steuerberater.

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